Allgemeine Geschäftsbedingungen
Benedikt Kohler – Realbody Personal Training
Lederergasse 3, 92224 Amberg
Stand: März 2026
1. Leistungsgegenstand
1.1 Benedikt Kohler verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Trainingseinheiten werden in folgenden Formaten angeboten: Das Standardformat umfasst 60 Minuten. Das 20-Minuten-Konzept ist ein eigenständiges Kurzformat, das gesondert gebucht werden kann und auf kompakte, zielorientierte Trainingseinheiten ausgelegt ist. Auf Wunsch oder nach trainingsplanerischer Notwendigkeit können Einheiten auch länger als 60 Minuten dauern. Die jeweilige Dauer wird im Angebot festgelegt.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Standardmäßiger Trainingsort ist das Studio in der Lederergasse 3, 92224 Amberg, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
2.3 Vor Beginn des Trainings findet eine obligatorische Anamnese durch Benedikt Kohler statt. Diese umfasst einen Gesundheits-Check-Up sowie die Erhebung trainingsrelevanter Daten und dauert mindestens 90 Minuten. Erst nach abgeschlossener Anamnese kann mit dem Training begonnen werden. Die Anamnese ist nicht Bestandteil des gebuchten Trainingspakets und wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Sonstige Leistungen
3.1 Benedikt Kohler steht dem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Montag bis Freitag zwischen 15:00 und 20:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Benedikt Kohler.
4. Haftung
4.1 Benedikt Kohler schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für Schäden aus, die nicht auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Benedikt Kohler oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Benedikt Kohler haftet nicht für die Nichterreichung des vom Klienten mit dem Vertrag verfolgten Zwecks, sofern dieser Zweck nicht ausdrücklich als Leistungsziel vereinbart wurde.
4.4 Nimmt der Klient Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Benedikt Kohler vermittelten Personen oder Unternehmen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Benedikt Kohler übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen Dritter.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Benedikt Kohler, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt paketweise im Voraus oder auf Basis von Einzelterminen. Der Umfang des jeweiligen Pakets (Anzahl der Trainingseinheiten) sowie der Gesamtpreis werden im individuellen Angebot festgelegt und vom Klienten bestätigt.
5.2 Der Klient erhält von Benedikt Kohler eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Preise werden im Kennenlernen, bevor eine Zusammenarbeit beginnt und im Angebot mitgeteilt. Benedikt Kohler behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
6. Gültigkeit von Trainingspaketen
6.1 Trainingspakete sind ab dem Datum der ersten durchgeführten Trainingseinheit 12 Monate gültig. Nicht in Anspruch genommene Einheiten verfällen nach Ablauf dieser Frist, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
6.2 Bei krankheitsbedingtem Ausfall des Klienten verlängert sich die Gültigkeitsdauer um die nachgewiesenen Ausfalltage, sofern der Klient Benedikt Kohler spätestens 48 Stunden nach Beginn der Erkrankung informiert. Der Nachweis kann durch ärztliches Attest oder gleichwertige Dokumentation erbracht werden.
6.3 Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer aus anderen wichtigen Gründen kann im Einzelfall einvernehmlich vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
7. Sonstige Kosten
7.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), sind diese vom Klienten zu tragen.
7.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten oder ähnliches, die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
7.3 Werden anderweitige Trainings- und Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen) in Anspruch genommen, werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
8. Verhinderung und Ausfall
8.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen.
8.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Hagel, Schneefall etc.) gefährlich oder unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls im Studio statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
9. Vorzeitige Beendigung
9.1 Trainingspakete werden im Voraus bezahlt und sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen.
9.2 Möchte der Klient ein Paket vorzeitig beenden und liegt ein wichtiger Grund vor, den der Klient nicht selbst zu vertreten hat (z.B. ärztlich bestätigte schwere Erkrankung, Unfall mit dauerhafter Trainingsunfähigkeit oder Wohnsitzwechsel über 50 km), werden die verbleibenden, nicht genutzten Einheiten als Guthaben gutgeschrieben. Dieses Guthaben ist 24 Monate gültig, kann auf eine andere Person übertragen werden und wird nicht bar ausgezahlt. Der wichtige Grund ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
9.3 Benedikt Kohler ist berechtigt, ein Trainingspaket mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen vorzeitig zu beenden, insbesondere bei wiederholtem unentschuldigten Nichterscheinen des Klienten, respektlosem oder schädigendem Verhalten, oder wenn gesundheitliche Umstände eine Fortführung des Trainings nicht vertretbar erscheinen lassen. Nicht in Anspruch genommene Einheiten werden in diesem Fall als Guthaben gemäß § 9.2 gutgeschrieben.
10. Ersatzansprüche
10.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Benedikt Kohler können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
11. Datenschutz
11.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des vereinbarten Leistungsgegenstandes und auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die vollständigen Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO sind unter www.realbody.de abrufbar.
11.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht.
12. Geheimhaltung
12.1 Der Klient verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsaufgaben bekanntgewordenen Informationen von Benedikt Kohler Stillschweigen zu bewahren.
12.2 Benedikt Kohler verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Betreuung bekanntgewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren.
13. Sonstige Vereinbarungen
13.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für die Kommunikationsmittel Telefon und E-Mail.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht öffentlich negativ über die jeweils andere Partei äußern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
14.3 Als Gerichtsstand wird Amberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.